Benzodiazepine und der Führerschein

1. Allgemeines zu Benzodiazepinen

Unter Benzodiazepine werden Wirkstoffe in Medikamenten verstanden.
Wobei diese Wirkstoffe in zwei verschiedene Gruppierungen aufgeteilt werden, nämlich in Beruhigungsmittel, auch Tranquilizer oder Sedativa genannt oder in Schlafmittel, auch Hypnotika genannt.
Für medizinische Zwecke werden Tranquilizer bzw. Sedativa gegen leichte Depressionen, als Beruhigungsmittel sowie gegen Angstzustände und in höherer Dosierung als Hypnotika eben auch als Schlafmittel verschrieben.
In der einschlägigen Szene wird von Benzodiazepinen bzw. Barbituraten auch als „Benzos, Flunies, Dias oder Rohpies“ gesprochen.

Benodiazepine können oral in Form von Tabletten eingenommen werden wobei die Wirkung nach etwa 15 Minuten einsetzt. Werden Benzodiazepine in Form von Pulver durch die Nase gesnieft dauert es etwa fünf Minuten bis zum Einsetzen der Wirkung und bei Injektion in flüssiger, aufgelöster Form nur wenige Sekunden.

2. Die Wirkung von Benzodiazepinen

Je nach eingenommenem Medikament und der Höhe der Dosierung sind die Dauer und die Intensität der Wirkung verschieden von etwa 2 bis 48 Stunden.
Die akute Wirkung von Benzodiazepinen ist angstlösend und enthemmend. Es kommt zu Entspannung der Muskulatur und bei hoher Dosierung zum Schlafanstoß.
Die Kurzzeitwirkungen von Benzodiazepinkonsum reichen von Konzentrationsschwäche über Probleme in der räumlichen Koordination bis hin zu Verdauungsstörungen.
Vom Mischen der Benzodiazepine mit anderen illegalen oder legalen Drogen ist definitiv abzuraten. Eine Kombination mit Alkohol kann beispielsweise bis zum Atemstillstand führen.

3. Toleranz und Abhängigkeit bei Benzodiazepinen

Sowohl Toleranz als auch Abhängigkeit treten relativ schnell, schon 14 Tage nach der ersten Einnahme, auf. Die Abhängigkeit ist sowohl psychischer als auch physischer Natur.
Eine Toleranz entsteht bei häufigem Gebrauch meist gegenüber der beruhigenden Wirkung. Oftmals findet bei langfristiger Einnahme eine so genannte Wirkungsumkehr statt. Dies bedeutet, dass die Substanz nun als euphorisierend und erregend wahrgenommen wird.

4. Entzugserscheinungen bei Benzodiazepinen

In den meisten Fällen ist der Entzug von Benzodiazepinen etwas leichter als der von Barbituraten. Bei den Barbituraten kann es zu Angstzuständen, Muskelzittern, Sehstörungen, Schlaflosigkeit und Gewichtsverlust kommen. Ein Barbiturat Entzug sollte unter ärztlicher Behandlung durchgeführt werden.
Bei einem Benzodiazepin Entzug kann es zu Schwitzen, Zittern, Fieber als auch zu depressiv-ängstlichen Verstimmungen kommen.

5. Auswirkungen von Benzodiazepinen im Verkehr

Bei Einnahme von Benzodiazepinen als auch von Barbituraten ist die Fahrtüchtigkeit extrem stark beeinträchtigt. Auf keinen Fall sollte unter Einfluss dieser Substanzen ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden. Es könnte zu Sekundenschlaf sowie Störungen in der Bewegungssteuerung kommen. Weiters sind die Reflexe gedämpft und die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt.

6. Nachweisbarkeit von Benzodiazepinen

Im Blut können Benzodiazepine einige Stunden bis Tage nachgewiesen werden. Im Urin ist die Nachweisbarkeit abhängig von dem jeweiligen Medikament. Kurz wirksame sind etwa 24 Stunden nachweisbar, lang wirksame Medikamente bis zu drei Wochen.
Unbegrenzt möglich ist der Nachweis mittels Haartest.

7. Rechtsfolgen im Straßenverkehr

Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. eine Beeinträchtigung durch Benzodiazepinen wurde mittels Testung nachgewiesen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen von € 800 - € 3.700, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.

Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen von € 1.600 - € 5.900, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.