Nachschulungskurs und Führerschein Nachschulung

Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Die in unserem Institut durchgeführte Nachschulung für Kraftfahrer und Nachschulungskurse mit und ohne einem Führerscheinentzug werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in der Steiermark statt.

Führerschein Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit

(Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt und wegen Alkohol)

In unserem Institut wird eine Nachschulung bei einem Führerscheinentzug wegen Alkohol im Straßenverkehr angeboten. Nachschulungskurse für alkoholauffällige Kraftfahrer mit und ohne Probeführerschein werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von Lenkern mit Alkoholdelikten im Straßenverkehr um 50 Prozent zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren. Nähere Informationen zum Kursablauf der Nachschulung und des Nachschulungskurses für alkoholauffällige Kraftfahrer.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Auseinandersetzung mit den Ursachen, wie es zum Führerscheinentzug, im speziellen zur Fahrt unter Alkoholeinfluss kommen konnte.
  • Information über die Gesetzeslage
  • Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper
  • Promille-Berechnungen
  • Die Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
  • Klärung der eigenen Einstellung und der Erwartungen in Bezug auf Alkohol
  • Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen Leben
  • Entwicklung von anderen Strategien für ähnliche Situationen
  • Alte Verhaltensmuster verstehen lernen, und Entwicklungen von neuen Strategien, die in Zukunft besser vor Rückfällen schützen können
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Führerschein Nachschulung bei besonderen Verkehrsdelikten

(Führerschein Nachschulung bei z.B. Drogen Delikt oder Verkehrsauffälligkeit)

In unserem Institut werden Nachschulungskurse bei einem Führerscheinentzug wegen Drogen im Straßenverkehr angeboten. Ebenfalls findet in unserem Institut eine Nachschulung und auch Nachschulungskurse wegen beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen oder zu geringem Sicherheitsabstand statt. Die Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, etc.) wird von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren. Nähere Informationen zum Kursablauf des Nachschulungskurses für Kraftfahrer mit Drogendelikt und Verkehrsauffälligkeit.

Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr
  • Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von Drogen
  • Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
  • Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Nachschulung bei Führerschein auf Probe

(Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)

Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von Seiten der Behörde angeordnet. Zu den Delikten zählen unter anderem hohe Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet, auf Freilandstraßen oder auf Autobahnen, zu wenig Abstand oder Fahrerflucht. Zudem absolviert in einer Fahrschule ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem Betroffenen eine Fahrprobe. Dies dient dazu die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordern zuständige Personen im Verkehrsamt oder im Verkehrsreferat der Behörde vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren. Nähere Informationen zum Kursablauf bei einer Führerschein Nachschulung für Kraftfahrer mit Probeführerschein.

Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
  • Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
  • Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
  • Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
  • Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
  • Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
  • Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Einzelnachschulung

(Einzelnachschulungskurs in unserem Institut)

Alle Nachschulungskursarten können auch bei Bedarf und gutem Grund als Einzelnachschulung durchgeführt werden.

Rahmenbedingungen der Nachschulung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen (Nachschulungsverordnung FSG-NV) (Auszug)

§2 (3) Am Beginn von zumindest einer Kurssitzung sowie bei Vorliegen des Verdachts auf Alkoholisierung ist die Atemluft der Kandidaten mittels geeigneter Geräte auf etwaigen Alkoholgehalt zu überprüfen. Die Testergebnisse sind zu protokollieren und das Protokoll fünf Jahre aufzubewahren. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l oder verweigert der Teilnehmer die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, ist dem Teilnehmer die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung zu verweigern.

§5 (1) (Auszug) Der Betreffende hat den oder die Strafbescheid(e) oder - sofern eine Bestrafung nicht erfolgt ist - den Bescheid, mit dem die Nachschulung angeordnet wurde, zur Anmeldung zur Nachschulung mitzubringen.

§5 (3) (Auszug) Die Nachschulungskurse gemäß § 2 bis § 4 haben folgendes Ausmaß aufzuweisen:

  Erstmaliger Besuch einer Nachschulung Wiederholter Besuch einer Nachschulung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren
Nachschulung gemäß § 2 oder 4 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten Mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt 18 Kurseinheiten
Nachschulung gemäß § 3 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt zwölf Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht

§5 (4) (Auszug) Die Kurssitzungen sind möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertagen verteilt, durchzuführen.

§5 (6) Mit Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung gilt die Nachschulung als ordnungsgemäß absolviert. Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung erfüllt sein:

  • Teilnahme an allen Kurssitzungen unbeschadet Abs. 2,
  • ausreichende Mitarbeit im Kurs,
  • keine Übertretung der Bestimmung des § 2 Abs. 3,
  • vollständige Bezahlung der Kursgebühr.

Wird die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung aus den in Z 1 bis 3 genannten Gründen verweigert, ist für einen Erwerb einer Kursbesuchsbestätigung ein neuerlicher Nachschulungskurs zu absolvieren.

Kosten für eine Nachschulung

  • Nachschulung für alkoholauffällige Lenker: 495 Euro
  • Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker: 495 Euro
  • Nachschulung aufgrund des Vormerksystems: 199 Euro