Herzlich willkommen!

Unser psychologisches Institut ist in der Steiermark in allen Bezirken mindestens einmal vertreten. Wir sind auf Serviceleistungen rund um den Führerschein und rund um einen Führerscheinentzug spezialisiert. Unser Serviceleistungen umfassen Kurse zum Vormerksystem, die Führerschein Nachschulung, die verkehrspsychologische Untersuchung und Kurse über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung. Sie erhalten von uns viele Informationen zum Verkehrscoaching. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Unsere Angebote sind durch unsere langjährige Erfahrung im verkehrspsychologischen Sektor umfangreich evaluiert. Uns ist es ein Anliegen Ihnen Qualität zu liefern.

Zusätzlich zeichnet uns in der Steiermark die Verbindung zum klinisch-psychologischen Bereich aus. In unserem Institut haben wir ein Team an Psychologen und Psychologinnen aus vielen Bereichen zusammengestellt.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren Angeboten und nehmen Sie zu uns Kontakt auf!


Wir veranstalten in vielen Orten der Steiermark regelmäßig Nachschulungskurse. Unsere Kurse sind üblicherweise gut besucht und kommen daher zu den angegebenen Terminen zustande. Wir bieten eine Nachschulung zu vielen Thematiken an, dazu gehören vor allem Nachschulung bei Alkoholdelikt, Nachschulung bei Verkehrsdelikten oder Nachschulung bei Drogendelikt. Ebenfalls zählt dazu die Nachschulung die aufgrund des Vormerksystems angeordnet wurde.
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Wurde Ihnen aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung der Führerschein entzogen? Möchten Sie gerne Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse D lenken? Wurde von Seiten der Behörde eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet?

Sie können dafür bei einer unserer Untersuchungsstellen einen Termin vereinbaren.



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Wir möchten Sie zum Verkehrscoaching informieren: Beim Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 bis 1,19 Promille oder einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen wird bei der erstmaligen Begehung ein Führerscheinentzug für ein Monat angeordnet.

In diesem Fall muss auch ein Verkehrscoaching absolviert werden.

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